Hydrantenanlagen
Hydrantenanlage mit Steigleitung “nass/trocken”
Für nasse Löschwasserleitungen in Gebäuden wird eine ständige Erneuerung des Wassers und die frostsichere Verlegung aller Leitungsteile gefordert. Die technischen Schwierigkeiten, die sich aus diesen Ansprüchen ergeben, treten bei trockenen Löschwasserleitungen nicht auf. Trockene Steigleitungen haben allerdings den Nachteil, dass sie nicht sofort einsatzbereit sind und sich daher auch nicht für die Selbsthilfe eignen. Um die Nachteile der beiden genannten Systeme zu umgehen, können Anlagen für den Nass/Trocken-Betrieb eingerichtet werden. Nach DVGW - Merkblatt W 317 sind Nass/Trocken-Leitungsanlagen Anlagen, bei denen entleerte Druckwasserleitungen im Bedarfsfalle durch Fernbetätigung einer Füllarmatur aus dem Trinkwassernetz mit Wasser gefüllt und betrieben werden. Solche Anlagen werden in der Regel zur Löschwasserversorgung in Gebäuden eingesetzt.
Sie sollen gewährleisten, dass
- Löschwasser aus dem Trinkwassernetz ohne / oder mit geringer Verzögerung zur Verfügung steht (Maximal 60 sek),
- kein abgestandenes, als Trinkwasser nicht mehr geeignetes Wasser in den Leitungen verbleibt und unter Umständen in die
Trinkwasserversorgung gelangt und
- die Wasserleitungen der Anlage nicht einfrieren.
Nass/Trocken-Leitungsanlagen mit einem unmittelbaren Trinkwasseranschluss dürfen keinen Anschluss für eine Außeneinspeisung haben. Dies ist nur bei Anlagen mit einem mittelbaren Anschluss zulässig. Zur Zwangserneuerung des Wassers in der Anschlussleitung sind Verbrauchsleitungen unmittelbar vor der Füll- und Entleerungsarmatur anzuschließen. Zur Wasserentnahme sind Wandhydranten vorzuhalten.
Hydrantenanlage mit Steigleitung “nass”
Direkte Anlage auf Trinkwasserleitung
Indirekte Anlage mit Brauch- oder Betriebswasser oder mit Vorlagebehälter
Steigleitungen “nass” sind Löschwasserleitungen, die ständig unter Wasserdruck stehen. Im Bedarfsfalle sind sie sofort einsatzbereit. Steigleitungen “nass” müssen den Anforderungen an Trinkwasserleitungen genügen. Zur Wasserentnahme aus Steigleitungen “nass” werden Wandhydranten installiert.
Beim Anschluss und Betrieb von Hydrantenanlagen an Trinkwasserleitungen darf die Hygiene des Trinkwassers nicht durch Verunreinigungen beeinträchtigt werden. Trinkwasserleitungen und -verteilanlagen dürfen nicht durch Druckstöße und Druckabsenkungen beschädigt werden . Die DIN 1988 Teil 6 enthält Richtlinien zum Bau und Betrieb von Hydrantenanlagen im Anschluss an Trinkwasserleitungen. Unmittelbar an die Trinkwasserversorgungsanlagen angeschlossene Hydrantenanlagen führen Trinkwasser. Sie müssen daher alle Anforderungen an Trinkwasserleitungen erfüllen und das Wasser muss an allen Stellen der Leitung Trinkwasserqualität aufweisen. Sind Leitungen mit Wasser gefüllt und werden lange Zeit nicht durchflossen, so besteht die Gefahr, dass das Wasser in den Leitungen hygienisch bedenklich wird (Legionellenbildung). Diese Gefahr besteht auch bei Feuerlöschleitungen, da diese während ihrer Lebensdauer nur selten betrieben werden. Aus diesem Grunde sind Vorkehrungen zu treffen, die eine laufende Erneuerung des Wassers in den Leitungen sicher stellen. Dieser Forderung kann durch:
- regelmäßig benutzte Entnahmestellen am Ende der Feuerlöschleitung,
- die Entnahme von Trinkwasser unmittelbar vor der Feuerlösch- oder Brandschutzanlage oder
- Spüleinrichtungen oder Vorlagebehälter
entsprochen werden.
Hydrantenanlage mit Steigleitung “trocken”
Dies sind fest verlegte Löschwasserleitungen, die nicht mit dem Trinkwasserrohrnetz verbunden sind. Sie ermöglichen der Feuerwehr, Löschwasser einzuspeisen und zu entnehmen ohne dabei Schläuche verlegen zu müssen. Aus diesem Grunde werden sie überwiegend in hohen Gebäuden installiert. Technische Maßnahmen zur Gewährung der Trinkwasserqualität und zum Frostschutz können im Gegensatz zur Steigleitung “nass” entfallen. Zur Selbsthilfe sind trockene Steigleitungen aufgrund der erforderlichen Maßnahmen zur Inbetriebnahme nicht geeignet.
Die Installation erfolgt nach DIN 14462 Teil 2. Trockene Steigleitungen sind strikt von der öffentlichen Trinkwasserversorgung zu trennen, so dass kein Löschwasser in das öffentliche Trinkwassernetz gelangen kann. Werden in einem Gebäude mehrere Steigleitungen installiert, sind diese getrennt zu führen und jeweils mit einer eigenen Einspeisung zu versehen. Die Einspeisung muss sich in unmittelbarer Nähe von Flächen für die Feuerwehr befinden und dort gut sichtbar und zugänglich angeordnet sein. In jedem Geschoß ist an der Steigleitung eine Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtung zu errichten. Nach dem Gebrauch muss die Steigleitung entleert werden und alle Anschlussstellen sind zu verschließen und zu verplomben. Nach der Fertigstellung und im Anschluss an konstruktive Veränderungen ist eine Prüfung auf Übereinstimmung mit DIN 14462, auf Dichtigkeit und auf Funktionsbereitschaft vorzunehmen. Im Abstand von zwei Jahren sind die Steigleitungen mit Anschlüssen einer Kaltwasserdruckprüfung zu unterziehen. Die Einspeise- und Entnahmevorrichtungen für die Steigleitung trocken sind in DIN 14461 genormt. Ihre Beschilderung ist nach DIN 4066 vorzunehmen.