Überflur- und Unterflurhydranten
Über- und Unterflurhydranten dienen der Feuerwehr zur Löschwasserentnahme und sind nach DVGW - Arbeitsblatt W 331 zu errichten und am Trinkwasserrohrnetz zu betreiben.
Unterflurhydranten für Feuerlöschzwecke werden in DIN 3221 genormt. Abhängig vom Vorhandensein einer selbsttätigen Entleer- und einer Absperrvorrichtung kommen 4 Varianten zur Anwendung. Bei den Überflurhydranten wird noch zusätzlich nach der Existenz eines Fallmantels unterschieden, so dass hier acht Bauformen resultieren. Aufgrund der erschwerten Auffindbarkeit, ist die Beschilderung von Unterflurhydranten besonders wichtig. Die Hinweisschilder für Unterflurhydranten sind nach DIN 4066 auszuführen.
Hydranten sind in regelmäßigen Abständen einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen. Der Abstand der Prüfungen sollte etwa zwei Jahre betragen, kann aber anhand der Betriebserfahrungen und der Schadensstatistik angepasst werden. Der Hydrant ist dabei auf:
- Korrosion,
- Dichtigkeit der Hydrantenabsperrung,
- Funktionieren der Entleerung,
- Funktion und Sauberkeit der Innenteile,
- den richtigen Einbau der Straßenkappe (bei Unterflurhydranten) und
- auf den Zustand des Standrohrverschlusses
zu untersuchen. Außerdem sind die Hinweisschilder einer Kontrolle zu unterziehen.
1. Überflurhydrant
a) Ventilrad
b) Anschlüsse
2. Unterflurhydrant
a) Ventilrad
b) Deckel
c) Schacht
d) Anschluss für Standrohr
e) Anschluss für die Wasserversorgung
f) Ventil