Wandhydranten
Wandhydranten sind absperrbare Schlauchanschlusseinrichtungen an eine Steigleitung “nass” oder Steigleitung “nass/trocken”. An die Entnahmestellen sind betriebsbereit Schlauchleitungen mit Strahlrohr gekuppelt. Wandhydranten dienen der Löschwasserentnahme in Gebäude und ermöglichen die Selbsthilfe im Brandfall. Sie sind nach Möglichkeit an den Eingängen zu den Betriebsräumen oder an sonstigen sicher erreichbaren Stellen so anzubringen, dass jeder Punkt im Flur oder der Produktions- und Lagerräume über die angeschlossenen Schläuche wirksam zu erreichen ist.
An der höchsten Entnahmestelle der Steigleitung muss die Wasserlieferung noch mindestens 100 l/min bei 3 bar betragen. Diese Leistung muss auch gewährleistet sein, wenn maximal drei Wandhydranten gleichzeitig in Betrieb sind. Wenn der dann erforderliche Fließdruck durch das Trinkwassernetz nicht erzeugt werden kann, ist eine Druckerhöhungsanlage vorzuhalten.
Wandhydranten müssen ohne Beeinträchtigung der sofortigen Betriebsbereitschaft gegen Einfrieren, Beschädigen, Verschmutzen und Missbrauch geschützt sein. Um eine ständige Betriebsbereitschaft sicherzustellen, sind die vollständig installierten und betriebsfertigen Wandhydranten einschließlich der Schlauchanschlussventile und Schläuche durch eine Abnahmeprüfung und durch in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführende Gebrauchsprüfungen zu kontrollieren. Die Abstände zwischen den Gebrauchsprüfungen dürfen ein Jahr nicht überschreiten.